B2B Inkasso

Der Insolvenzantrag als Inkassomittel

Wenn reguläre Inkassoverfahren ins Stocken geraten und ein unwilliger Schuldner auf Mahnungen nicht reagiert, stehen viele Gläubiger vor einer schwierigen Entscheidung. Ein zivilrechtliches Hauptsacheverfahren (bodemprocedure) ist gründlich, aber oft zeitaufwendig und kostspielig. Im Werkzeugkasten des gewerblichen Inkassos befindet sich jedoch ein äußerst schweres Instrument: die Einreichung eines Insolvenzantrags (faillissementsrekest). Dies ist nicht nur ein Antrag an das Gericht, sondern ein außerordentlich starkes Druckmittel, um die Zahlung Ihrer offenen Rechnungen zu erzwingen.

Die Drohung einer bevorstehenden Insolvenz erzeugt in der Chefetage Ihres Schuldners eine akute Dringlichkeit. Dennoch ist diese Strategie ein zweischneidiges Schwert. Die Kenntnis des rechtlichen Rahmens ist unerlässlich, um zu verhindern, dass Sie als Gläubiger am Ende mit leeren Händen dastehen.

Die rechtlichen Voraussetzungen: Gläubigermehrheit (Pluraliteit van schuldeisers)

Der Gesetzgeber stellt strenge Anforderungen an einen Insolvenzantrag. Der Ausgangspunkt ist, dass sich der Schuldner in dem Zustand befinden muss, "dass er aufgehört hat zu zahlen". Um dies juristisch nachzuweisen, gilt in den Niederlanden das Erfordernis der Gläubigermehrheit (pluraliteit van schuldeisers). Sie können ein Unternehmen nicht im Alleingang für insolvent erklären lassen; Sie benötigen mindestens eine 'Stützforderung' (steunvordering).

Das bedeutet, dass es neben Ihrer eigenen Forderung noch mindestens einen weiteren Gläubiger geben muss, der vom Schuldner ebenfalls nicht bezahlt wird. Diese Stützforderung muss nicht denselben Umfang haben und kann sich sogar auf die Steuerbehörde (Belastingdienst) oder einen Pensionsfonds beziehen. Sobald wir eine Stützforderung identifiziert haben, kann der Insolvenzantrag beim Gericht eingereicht werden.

"Das Ziel des Antrags ist oft nicht die tatsächliche Insolvenz, sondern die Erzeugung des maximalen Drucks, der den Schuldner zwingt, seine Zahlungsprioritäten sofort zu überdenken."

Die strategische Dynamik: Druck auf den Kessel

Die Einreichung des Antrags setzt eine Reihe von Ereignissen in Gang. Der Schuldner erhält eine Vorladung zur Insolvenzverhandlung. Ab diesem Moment ist die Realität unausweichlich: Wenn die Rechnung nicht vor oder während der Verhandlung beglichen wird, spricht der Richter die Insolvenz aus. Der Vorstand verliert dann sofort die Kontrolle über das Unternehmen an den Insolvenzverwalter (curator).

In der Praxis sehen wir, dass Schuldner, die zuvor strukturell unerreichbar waren, plötzlich die Mittel finden, um zu bezahlen. Oft wird die Forderung kurz vor der Verhandlung – buchstäblich auf dem Flur des Gerichts – doch noch beglichen, oder es wird eine wasserdichte Zahlungsvereinbarung in einem Vergleichsvertrag (vaststellingsovereenkomst) festgehalten. Sobald Ihre Forderung beglichen ist, ziehen Sie den Antrag einfach zurück.

Die Kehrseite: Das Risiko einer tatsächlichen Insolvenz

Die Strategie birgt ein erhebliches Risiko: Was, wenn der Schuldner tatsächlich in die Insolvenz geht, weil die Mittel schlichtweg fehlen? In einer Insolvenz wird das vorhandene Vermögen liquidiert und vom Insolvenzverwalter verteilt. Dabei gilt eine strenge gesetzliche Rangfolge.

Als regulärer B2B-Lieferant sind Sie fast immer ein 'konkurrierender' (gewöhnlicher) Gläubiger. Sie stehen hinten in der Schlange. Das Finanzamt, das UWV (Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen) und Banken mit einem Pfand- oder Hypothekenrecht (bevorrechtigte Gläubiger) werden zuerst bezahlt. Die harte Realität ist, dass in vielen Insolvenzen für die konkurrierenden Gläubiger keine Ausschüttung mehr übrig bleibt. Ihre Rechnung muss dann endgültig abgeschrieben werden.

Mein strategischer Rat

Der Einsatz eines Insolvenzantrags erfordert eine sorgfältige, taktische Abwägung. Wissen Sie, dass der Schuldner zwar zahlen kann, sich aber einfach weigert (z. B. aufgrund einer internen Liquiditätspolitik oder einer Meinungsverschiedenheit)? Dann ist dieses Instrument beispiellos effektiv. Vermuten Sie jedoch, dass der Schuldner völlig mittellos ist, jagen wir Sie nur in unnötige Prozesskosten.

Bevor wir diesen Schritt gehen, analysiere ich das Beitreibungsrisiko und die Position Ihres Schuldners. Stehen die Signale auf Grün, bereiten wir den Antrag vor, identifizieren eine Stützforderung und setzen den Schuldner auf kontrollierte und äußerst effektive Weise schachmatt.

mr. M.A. Krieger

mr. M.A. (Michel) Krieger

Rechtsanwalt und Prozessstratege bei DHKV Advocaten. Spezialist für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht für ambitionierte Unternehmer.

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