B2B Inkasso

Gesetzliche Zinsen und Inkassokosten im B2B-Bereich

Eine offene Rechnung ist faktisch ein unfreiwilliges Darlehen an Ihren Schuldner. Solange Sie auf Ihr Geld warten, entgeht Ihnen Rendite, Sie erleiden einen Inflationsschaden und Ihnen entstehen Kosten, um Ihr eigenes Vermögen einzufordern. Auf dem Geschäftsmarkt (B2B) ist es daher nur logisch, dass Sie diesen Schaden an den säumigen Zahler weitergeben. Dennoch stelle ich in meiner Praxis fest, dass Unternehmer oft viel zu kulant sind, wodurch sie die entstandenen Inkassokosten und Zinsen letztendlich aus eigener Tasche zahlen.

Das niederländische Schuldrecht bietet gewerblichen Gläubigern starke Instrumente, um die Forderung zu maximieren. Es gilt, diese juristischen Rechte strategisch und konsequent einzusetzen.

Die gesetzlichen Handelszinsen: Ein substanzielles Druckmittel

Kommt ein Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nach, tritt der Verzug (verzuim) ein. Ab diesem genauen Zeitpunkt schuldet der Schuldner Zinsen. Während Verbraucher durch einen relativ niedrigen gesetzlichen Zinssatz geschützt werden, gilt bei B2B-Verträgen ein viel höherer Satz: die gesetzlichen Handelszinsen (wettelijke handelsrente) (Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches - BW).

Diese Handelszinsen sind an den Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank gekoppelt, zuzüglich eines erheblichen Aufschlags (strukturell über 10 %). Ein entscheidender Vorteil im B2B-Verkehr ist, dass die Handelszinsen automatisch an dem Tag zu laufen beginnen, nachdem die äußerste Zahlungsfrist abgelaufen ist. Eine formelle Inverzugsetzung (ingebrekestelling) ist hierfür nicht erforderlich. Besonders bei beträchtlichen Hauptsummen oder langwierigen Inkassoverfahren summieren sich diese Zinsen schnell zu einem erheblichen Betrag, der Ihre Verhandlungsposition als Gläubiger deutlich stärkt.

"Jeder Tag, an dem Ihre Rechnung unbezahlt bleibt, kostet Ihr Unternehmen Geld. Die gesetzlichen Handelszinsen sind Ihr Instrument, um diesen finanziellen Schmerz direkt dorthin zu verlagern, wo er hingehört."

Außergerichtliche Inkassokosten (BIK): Die Kontrolle behalten

Neben den Zinsen entstehen Ihnen Kosten, um die Forderung einzutreiben, wie etwa die Kosten für Mahnungen oder die Beauftragung eines Anwalts. Das Gesetz zur Normierung außergerichtlicher Inkassokosten (WIK) regelt deren Erstattung. Grundsätzlich arbeitet das WIK mit einer Staffel (einem Prozentsatz, der mit steigender Hauptsumme abnimmt, beginnend bei 15 % auf die ersten 2.500 €).

Hier kommt jedoch der wichtigste Unterschied zwischen B2C (Verbraucher) und B2B (Unternehmen) ins Spiel: Vertragsfreiheit (contractsvrijheid). Bei B2B-Transaktionen dürfen die Parteien in ihrem Vertrag von der gesetzlichen WIK-Staffel abweichen. Wenn Sie nichts regeln, gilt die standardmäßige gesetzliche Regelung. Sie können sich jedoch dafür entscheiden, in Ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen standardmäßig einen festen, höheren Prozentsatz aufzunehmen, zum Beispiel: "Bei nicht rechtzeitiger Zahlung schuldet die Gegenpartei von Rechts wegen außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % der offenen Hauptsumme, mindestens jedoch 250 €."

Darüber hinaus gilt für B2B-Forderungen nicht die zwingende Anforderung der sogenannten '14-Tage-Mahnung' (die Verbraucher warnt und ihnen genau 14 Tage Zeit gibt, um Inkassokosten zu vermeiden). Sobald ein Geschäftskunde in Verzug ist, sind Sie berechtigt, die Inkassokosten sofort in Rechnung zu stellen.

Strategische Beratung für Ihr Forderungsmanagement

Um zu verhindern, dass Ihre Margen durch säumige Zahler verdampfen, ist ein straff organisiertes Forderungsmanagement von entscheidender Bedeutung. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen eine klare, fatale Zahlungsfrist enthalten. Überprüfen Sie noch heute Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Sind die Inkassokosten und Zinsen maximal zu Ihrem Vorteil formuliert, und werden diese Bedingungen bei Vertragsabschluss auf korrekte Weise für anwendbar erklärt?

Wenn ich eine gewerbliche Inkassoakte übernehme, fordern wir niemals ausschließlich die Hauptsumme. Die Strategie besteht immer darin, die vollständige Forderung – einschließlich der aufgelaufenen gesetzlichen Handelszinsen und der maximalen außergerichtlichen Kosten – auf einmal und mit zwingender Überzeugungskraft gegenüber der Gegenpartei geltend zu machen.

mr. M.A. Krieger

mr. M.A. (Michel) Krieger

Rechtsanwalt und Prozessstratege bei DHKV Advocaten. Spezialist für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht für ambitionierte Unternehmer.

Lassen Sie die Inkassokosten aus Ihrer eigenen Marge fließen?

Das ist nicht nötig. Beauftragen Sie mich, um Ihre geschäftlichen Forderungen angemessen und vollständig einzutreiben, wobei wir die Zinsen und Kosten von Ihrem Schuldner einfordern.

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