Sie unterbreiten einer neuen Geschäftsbeziehung ein fantastisches Angebot. Unten auf Ihrem Angebot prangt der Satz: "Auf alle unsere Angebote finden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung." Der Kunde reagiert begeistert mit einer Bestellung, aber unten auf dieser Bestellung steht entschieden: "Wir akzeptieren ausschließlich unsere eigenen Einkaufsbedingungen; Bedingungen von Lieferanten werden ausdrücklich abgelehnt." Sie erbringen die Dienstleistungen und anschließend entsteht ein gigantischer Konflikt über die Haftung. Welche Bedingungen gelten nun eigentlich?
Willkommen in dem juristischen Minenfeld, das 'Kollision von AGB' (strijd der formulieren / battle of the forms) genannt wird. In der B2B-Praxis ist dies eines der prozessanfälligsten Themen, bei dem das Ergebnis bestimmt, ob Sie geschützt sind oder unbegrenzt für Millionen von Euro an Schäden haften.
Die niederländische Grundregel: Die 'First-Shot-Regel'
Während einige internationale Rechtssysteme die 'Knock-out-Regel' anwenden (bei der sich widersprechende Bedingungen gegenseitig aufheben), ist das niederländische Vertragsrecht (Artikel 6:225 Absatz 3 BW) glasklar und knallhart. Wir wenden die First-Shot-Regel an.
Diese Regel besagt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partei gelten, die sich als Erste auf sie beruft. Derjenige, der sich als Zweiter auf seine eigenen Bedingungen beruft (beispielsweise in der Annahme oder Bestellung), zieht grundsätzlich den Kürzeren. Ihre Einkaufsbedingungen unterliegen den Verkaufsbedingungen aus dem früheren Angebot, es sei denn, Sie nehmen eine entscheidende rechtliche Handlung vor.
Die Ausnahme: Ausdrückliche Ablehnung
Der einzige Weg, die 'First-Shot-Regel' unschädlich zu machen, besteht darin, die Bedingungen der ersten Partei ausdrücklich abzulehnen (uitdrukkelijk van de hand wijzen). Und hier machen viele Unternehmer einen fatalen Denkfehler. Ein Standardsätzchen unten auf Ihrem eigenen Briefpapier ("Für diese Bestellung gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen") ist unzureichend. Die Rechtsprechung verlangt, dass sich die Ablehnung spezifisch und unmissverständlich auf die Bedingungen der anderen Partei richtet.
Der Gnadenstoß: Die Informationspflicht (Übergabe)
Angenommen, Sie haben den Kampf gewonnen. Sie haben sich als Erster darauf berufen, und die Gegenpartei hat Ihre Bedingungen nicht ausdrücklich abgelehnt. Sind Sie dann auf der sicheren Seite? Nicht unbedingt. Das niederländische Recht schützt die Vertragspartei durch die Informationspflicht.
Sie müssen der Gegenpartei eine angemessene Möglichkeit bieten, von Ihren AGB Kenntnis zu nehmen. Dies nennen wir Übergabe oder Aushändigung (terhandstelling). Wenn Sie die Bedingungen nicht mitsenden (z.B. als PDF-Anhang zum Angebot oder physisch übergeben), kann die Gegenpartei Ihre Bedingungen – obwohl sie anwendbar sind – mit einem Federstrich anfechten (vernietigen). Ihre wunderbare Haftungsbeschränkung verschwindet dann wie Schnee in der Sonne, woraufhin Sie plötzlich das Risiko tragen, bei Vertragsbruch für den gesamten entstandenen Schaden aufzukommen.
Strategisches Handeln im Vertragsrecht
Wie stellen Sie sicher, dass Sie bei der Kollision von AGB immer gewinnen oder zumindest nie unbewusst verlieren? Wenden Sie die folgenden strategischen Prozessschritte in Ihrer Verkaufs- und Einkaufsorganisation an:
- Seien Sie immer der Erste: Verweisen Sie bei Ihrem allerersten Kontakt (Anfrage, Angebot, Vorschlag) sofort und klar auf Ihre AGB.
- Sorgen Sie für eine knallharte 'Verteidigungsklausel': Nehmen Sie standardmäßig einen Satz in die Vorlage Ihrer Bestellungen und Annahme-E-Mails auf: "Wir lehnen die Anwendbarkeit Ihrer allgemeinen (Verkaufs-)Bedingungen ausdrücklich ab. Es gelten ausschließlich unsere im Anhang beigefügten Einkaufsbedingungen."
- Automatisieren Sie die Übergabe: Fügen Sie niemals nur einen Hyperlink zu Ihrer Website in das Angebot ein. Stellen Sie sicher, dass Ihr ERP- oder Angebotssystem die Bedingungen immer als separaten PDF-Anhang mitsendet und bitten Sie idealerweise um ein Häkchen zur Zustimmung.