Die Gründung eines Unternehmens mit einem Geschäftspartner gleicht einer Ehe. Solange die Visionen übereinstimmen und die Gewinne steigen, gibt es selten Reibereien. Aber wenn die Ergebnisse enttäuschen, die Strategie sich ändert oder Misstrauen über die finanzielle Lage aufkommt, kann die Stimmung in der Vorstandsetage sehr schnell in einen juristischen Grabenkrieg umschlagen. Eine Blockade (Impasse) in der Gesellschafterversammlung (AVA) oder im Vorstand ist lebensgefährlich: Entscheidungen werden nicht mehr getroffen und die Kontinuität Ihres Unternehmens gerät unmittelbar in Gefahr.
Wenn reguläre Verhandlungen scheitern und Mediation keine Option mehr ist, bietet das niederländische Gesellschaftsrecht eine äußerst wirkungsvolle und spezialisierte Waffe: den Gang zur Ondernemingskamer (OK) (Kammer für Unternehmenssachen) des Berufungsgerichts Amsterdam über das sogenannte Enquêteverfahren (Untersuchungsverfahren).
Das Enquêteverfahren: Begründete Zweifel
Das Enquêteverfahren dient primär dazu, gesunde Verhältnisse innerhalb eines Unternehmens wiederherzustellen und Missmanagement zu bekämpfen. Als Aktionär oder Gesellschafter (mit mindestens 10 % des ausgegebenen Kapitals oder einem Nennwert von mindestens 225.000 €) können Sie bei der OK beantragen, eine unabhängige Untersuchung der Geschäftsführung und des Ganges der Dinge innerhalb der BV einzuleiten.
Die Schwelle für die OK, diesem Antrag stattzugeben, besteht darin, dass "begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder einem ordnungsgemäßen Gang der Dinge" bestehen müssen. Dies kann von der systematischen Ignorierung von Informationsanfragen der Gesellschafter und Interessenkonflikten des Geschäftsführers bis hin zu einer völligen Blockade auf Führungsebene (der sogenannten 'Deadlock'-Situation) reichen.
Der strategische Überraschungsangriff: Einstweilige Maßnahmen
Eine Untersuchung kann Monate dauern, Zeit, die Ihr Unternehmen oft nicht hat. Daher ist der strategisch wichtigste Teil dieses Verfahrens der Antrag auf einstweilige Maßnahmen (onmiddellijke voorzieningen). Die OK kann noch vor Beginn der eigentlichen Untersuchung direkt und weitreichend in das Unternehmen eingreifen, um die Ruhe wiederherzustellen.
Diese Maßnahmen können beispiellos hart sein. Die Ondernemingskamer kann unter anderem Folgendes beschließen:
- Suspendierung oder Entlassung des/der amtierenden Geschäftsführer(s), wodurch Ihr querulantischer Geschäftspartner mit sofortiger Wirkung die Entscheidungsbefugnis verliert.
- Ernennung eines unabhängigen ('Super'-)Geschäftsführers, oft ein erfahrener Anwalt oder ehemaliger Unternehmer, der die entscheidende Stimme erhält und ausschließlich den Interessen der Gesellschaft dient.
- Vorübergehende Übertragung von Anteilen an einen Treuhänder (beheerder), wodurch das Stimmrecht eines sabotierenden Gesellschafters neutralisiert wird.
Missmanagement und Geschäftsführerhaftung
Phase zwei des Verfahrens betrifft die eigentliche Untersuchung durch einen von der OK bestellten Prüfer. Ergibt dieser Bericht, dass tatsächlich Missmanagement (wanbeleid) vorlag? Dann kann die OK endgültige Maßnahmen ergreifen, wie die endgültige Entlassung eines Geschäftsführers oder die Annullierung spezifischer Beschlüsse.
Die Feststellung von Missmanagement durch die OK ist zudem oft das perfekte Sprungbrett für ein Folgeverfahren bezüglich der persönlichen Geschäftsführerhaftung. Steht fest, dass ein Geschäftsführer dem Unternehmen bewusst geschadet hat, kann der Gesellschafter oder die Gesellschaft den dadurch entstandenen Schaden oft erfolgreich vom Privatvermögen dieses Geschäftsführers zurückfordern.
Strategische Beratung für den Gesellschafter
Die Androhung eines Enquêteverfahrens und der damit verbundenen, oft kostspieligen, einstweiligen Maßnahmen funktioniert in der Praxis hervorragend als strategisches Brecheisen. Die Vorbereitung der Antragsschrift und deren Ankündigung (das gesetzlich vorgeschriebene Beschwerdeschreiben) zwingt die Gegenseite oft doch noch an den Verhandlungstisch.
Mein Rat ist, nicht zu warten, bis das Unternehmen vollständig zum Stillstand gekommen ist. Sobald die Beziehungen irreparabel beschädigt sind, verfolge ich eine zweigleisige Strategie: Wir erzwingen eine Einigung (wie einen Buy-out oder Sell-out der Anteile) unter der realen und greifbaren Androhung eines Eingreifens der Ondernemingskamer. So behalten Sie die Kontrolle, und das Unternehmen wird vor weiterem Schaden geschützt.