Arbeitsrecht

Aktenführung: Die Achillesferse des Arbeitgebers

In den Chefetagen ambitionierter Unternehmen steht Geschwindigkeit an erster Stelle. Ergebnisse müssen gestern erzielt worden sein, und Mitarbeiter, die unzureichende Leistungen erbringen, bremsen das Wachstum. In der täglichen Praxis als Rechtsanwalt sehe ich jedoch sehr regelmäßig, dass der Wunsch, sich schnell von einem schlecht leistenden Arbeitnehmer zu trennen, frontal mit der harten Realität des niederländischen Arbeitsrechts kollidiert.

Die Ursache? Eine mangelhafte oder sogar völlig fehlende Kündigungsakte. Aktenführung ist keine administrative Belastung oder eine Aufgabe für einen regnerischen Freitagnachmittag; sie ist eine harte, strategische Notwendigkeit und das Fundament Ihrer Rechtsposition als Arbeitgeber.

Der rechtliche Rahmen: Der d-Grund

Seit der Einführung des niederländischen Gesetzes über Arbeit und Sicherheit (Wet werk en zekerheid - Wwz) prüft der 'Kantonrechter' (zuständiges Amtsgericht) präventiv, ob ein sogenannter 'vernünftiger Grund' für die Kündigung vorliegt. Schlechtleistung fällt unter den d-Grund von Artikel 7:669 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW). Der Gesetzgeber hat die Messlatte hierfür bewusst hoch gelegt. Der Richter verlangt nicht nur, dass die Schlechtleistung plausibel ist, sondern stellt zwingende Anforderungen an den vorangegangenen Prozess.

Grob gesagt muss der Arbeitgeber drei Dinge unumstößlich beweisen können:

"Ohne eine sachliche, konsistente und schriftlich dokumentierte Akte ist die Chance auf eine erfolgreiche Auflösung des Arbeitsvertrags wegen Schlechtleistung durch das Gericht nahezu gleich null."

Das Verbesserungsverfahren: Keine Formalität, sondern ein Beweismittel

Wo es oft schiefgeht, ist die Überzeugung, dass zwei schlechte Beurteilungsgespräche ausreichen. Das ist ein gefährlicher Irrglaube. Der Hohe Rat (Hoge Raad) hat entschieden, dass die Dauer und der Inhalt eines Verbesserungsverfahrens von der Art, dem Inhalt und dem Niveau der Funktion sowie der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängen.

Ein ernsthaftes Verbesserungsverfahren enthält mindestens konkrete, messbare Ziele (SMART), regelmäßige Evaluierungszeitpunkte und, falls erforderlich, das Angebot von Coaching oder Schulungen. Alles, was mündlich besprochen wird, muss direkt schriftlich (vorzugsweise per E-Mail mit Lesebestätigung) festgehalten werden. Dies verhindert, dass Sie vor Gericht in eine "Aussage-gegen-Aussage"-Diskussion geraten.

Risiken einer schwachen Aktenführung

Was passiert, wenn Sie dennoch mit einer lückenhaften Akte vor Gericht ziehen? Die Folgen sind für den Arbeitgeber meist schmerzhaft und kostspielig:

Strategische Beratung für den Unternehmer

Mein Rat an Unternehmer und Geschäftsführungen ist glasklar: Handeln Sie nicht aus Frustration, sondern aus Strategie. Sobald Sie bemerken, dass ein Arbeitnehmer systematisch zurückbleibt, müssen Sie das juristische Radar einschalten. Beginnen Sie mit der Aktenführung, bevor die Situation eskaliert.

Lassen Sie Ihre Personalabteilung oder Führungskräfte die Gesprächsprotokolle nicht selbstständig erstellen, wenn es bereits zu scheitern droht. Eine unglückliche Formulierung in einem Evaluierungsbericht kann Ihren Fall Monate später im Gerichtssaal torpedieren. Lassen Sie mich frühzeitig bei dem Verbesserungsverfahren mitwirken. Oft führt eine wasserdichte und unwiderlegbare Akte dazu, dass wir den Gang zum Gericht vermeiden und uns über einen Aufhebungsvertrag (Vaststellingsovereenkomst - VSO) schnell und professionell trennen können.

mr. M.A. Krieger

mr. M.A. (Michel) Krieger

Rechtsanwalt und Prozessstratege bei DHKV Advocaten. Spezialist für Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht für ambitionierte Unternehmer.

Lassen Sie Ihre Aktenführung nicht zur Achillesferse Ihres Unternehmens werden.

Zweifeln Sie an der juristischen Haltbarkeit einer Personalakte wegen Schlechtleistung? Vermeiden Sie strategische Fehler und kostspielige Gerichtsverfahren. Beauftragen Sie mich für eine scharfe Analyse Ihrer Situation.

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