Vertragsrecht

Schadensersatz bei abgebrochenen Vertragsverhandlungen

Ein hartnäckiger und äußerst gefährlicher Mythos in der Geschäftswelt ist der Glaube, dass man an nichts gebunden ist, solange keine formelle Unterschrift unter einem Vertrag steht. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Im niederländischen Recht wird die Verhandlungsphase (die vorvertragliche Phase) von den Anforderungen der Redlichkeit und Billigkeit (redelijkheid en billijkheid) beherrscht. Wenn Sie monatelang mit einer Partei über ein umfangreiches Projekt oder eine Unternehmensübernahme verhandeln und im allerletzten Moment ohne guten Grund den Stecker ziehen, kann Sie das teuer zu stehen kommen.

Wenn die Gegenpartei darauf vertrauen durfte, dass der Deal zustande kommen würde, können Sie zur Zahlung erheblichen Schadensersatzes verurteilt werden. Dies geht oft weit über die bloßen Anwalts- und Reisekosten hinaus.

Der juristische Wendepunkt: Das berechtigte Vertrauen

Der Hohe Rat (Hoge Raad) hat entschieden, dass es den Parteien grundsätzlich freisteht, Verhandlungen abzubrechen (Vertragsfreiheit). Diese Freiheit hat jedoch eine harte Grenze. Sie dürfen nicht ungestraft davonlaufen, wenn die Gegenpartei berechtigterweise darauf vertrauen durfte, dass der Vertrag zustande kommen würde.

Die Rechtsprechung teilt die Verhandlungsphase grob in drei Stadien ein:

"Der Richter achtet nicht auf das Fehlen Ihrer Unterschrift, sondern auf die Erwartungen, die Sie während des Prozesses geweckt haben. Wer in der Schlussphase davonläuft, zahlt die Rechnung."

Die strategische Lösung: Der Letter of Intent (LOI) und harte Vorbehalte

Wie bewahren Sie als Unternehmer Ihre Flexibilität, ohne sich in einem Netz vorvertraglicher Haftung (culpa in contrahendo) zu verheddern? Die Lösung liegt in der wasserdichten Absicherung der Vorlaufphase.

Beginnen Sie bei komplexen Prozessen immer mit einem Letter of Intent (LOI) oder einem Memorandum of Understanding (MoU). Dies ist kein unverbindliches Stück Papier, sondern ein juristisches Instrument, in dem Sie die Spielregeln der Verhandlung festlegen. Hierin vereinbaren wir beispielsweise ausdrücklich, dass die Parteien die Verhandlungen jederzeit kostenlos abbrechen dürfen (Ausschluss einer Break-up-Fee) und dass eine Bindung erst nach der tatsächlichen Unterzeichnung entsteht (subject to contract).

Nutzen Sie Vorbehalte

Darüber hinaus rate ich, in all Ihrer Korrespondenz und Ihren Entwürfen knallharte Vorbehalte (voorbehouden) aufzunehmen. Denken Sie an einen Finanzierungsvorbehalt oder einen Vorbehalt der Zustimmung durch Ihre Geschäftsführung, den Aufsichtsrat oder die Aktionäre (subject to board approval). Solange dieser Vorbehalt nicht erfüllt ist, kann rechtlich gesehen kein berechtigtes Vertrauen bei der Gegenpartei entstehen, dass der Deal endgültig perfekt ist.

Mein Rat: Die Führung ab dem ersten Handschlag übernehmen

Lassen Sie niemals zu, dass Ihre Begeisterung über einen neuen Deal Ihre juristische Verteidigungslinie trübt. Egal, ob Sie ein Unternehmen verkaufen, ein Joint Venture gründen oder einen Großauftrag erteilen: Verhandeln Sie strategisch.

Beauftragen Sie mich in der allerersten Phase der Verhandlungen. Wir schlagen die juristischen Pflöcke fest ein, sodass Sie die absolute Freiheit behalten, ohne Angst vor Millionenklagen vom Verhandlungstisch aufzustehen, falls Ihnen der Deal letztendlich doch nicht zusagt.

mr. M.A. Krieger

mr. M.A. (Michel) Krieger

Rechtsanwalt und Prozessstratege bei DHKV Advocaten. Spezialist für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht für ambitionierte Unternehmer.

Befinden Sie sich in einer schwierigen Verhandlungsphase oder droht ein abgebrochener Deal?

Verhindern Sie, dass die vorvertragliche Phase in einem juristischen Drama und immensen Schadensersatzforderungen mündet. Schalten Sie mich sofort für die Erstellung eines wasserdichten Letter of Intent (LOI) oder für strategische Beratung ein.

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